Wasserversorger oder auch Gesundheitsbehörden können ein sogenanntes Abkochgebot für Trinkwasser verhängen. Dies ist meist dann nötig, sofern das Trinkwasser verunreinigt ist und nicht die benötigte Qualität aufweist, um das Wasser aus dem Wasserhahn unbedenklich genießen oder verwenden zu können. Neben dem Abkochgebot kann zudem auch ein Duschverbot nötig sein.
In Deutschland gelten hohe Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das Trinkwasser. Diese sorgen dafür, dass das Wasser aus dem Wasserhahn grundsätzlich ohne Bedenken getrunken und anderweitig verwendet werden kann. Hin und wieder kann es jedoch vorkommen, dass sich eine hohe Anzahl an Bakterien und Keimen im Trinkwasser finden lässt, sodass es in einigen Regionen des Landes notwendig ist, das Wasser vor der weiteren Verwendung abzukochen.
Die häufigste Ursache für den Erlass eines Abkochgebotes ist Starkregen. Zu viel Regen führt nicht nur dazu, dass Bäche und Flüsse überlaufen, sondern kann auch die Trinkwasserversorgung in den jeweiligen Regionen beeinträchtigen. Nicht selten werden Seen und Flüsse zur Trinkwassergewinnung verwendet. Durch den starken Regen kann aber auch Gülle in diese gespült werden. Infolgedessen lassen sich oftmals Kolibakterien im Wasser finden, sodass dieses verunreinigt ist.
Zu starker Regen führt aber auch dazu, dass Brunnen, die zur Wassergewinnung genutzt werden, mit Bakterien und Keimen verunreinigt werden. Wird das Wasser dennoch getrunken, können sich leicht gesundheitliche Beschwerden einstellen.
Aber auch kleine Tiere in den Wasserbehältern der Wasserversorger können dazu führen, dass das Wasser verunreinigt ist. Diese gelangen oftmals über die Lüftungsanlagen in die Behälter. Bereits eine kleine Fliege kann somit die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers sein und es nötig machen, dass dieses abgekocht werden muss.
Sofern das Trinkwasser in einer Region verunreinigt ist, erfolgt die Informationen an die Bürger durch das zuständige Gesundheitsamt oder den Wasserversorger. In einigen Fällen werden die Bürger aber in solch einem Fall nicht nur aufgefordert das Trinkwasser abzukochen, sondern es wird auch zeitgleich ein Duschverbot verhängt. Denn auch beim Duschen können mögliche Keime oder Bakterien in den Körper gelangen und so gesundheitliche Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen etc. auslösen.
Darüber hinaus dürfen vor allem auch offene Wunden nicht mit verunreinigtem Wasser in Berührung kommen. Andernfalls könnten Bakterien und Keime in die Blutbahn der Wunde gelangen und eine Infektion auslösen.
Sofern das Trinkwasser vom Wasserversorger wieder gereinigt wurde, werden auch Abkochgebot und Duschverbot aufgehoben. Auch in diesem Fall werden die Bürger wieder informiert.
Verunreinigtes Trinkwasser kann nicht nur gesundheitliche Beschwerden verursachen, sondern ist vor allem für Säuglinge, Kleinkinder und Menschen mit einem schwachen Immunsystem sehr gefährlich. Demnach ist es unerlässlich sich an das Abkochgebot zu halten und auch auf die tägliche Dusche zu verzichten. Sofern verunreinigtes Wasser richtig abgekocht wird, können alle enthaltenen Keime und Bakterien abgetötet werden, sodass das Wasser anschließend wieder verwendet und auch getrunken werden kann.
Nachfolgend haben wir noch ein paar regelmäßige Fragen und Antwort zu Abkochgebot und Duschverbot zusammengestellt:
Damit wirklich alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser (im Falle einer Verunreinigung) mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden.
Im Falle einer Verunreinigung des Trinkwassers erfolgt direkt eine Benachrichtigung an die betroffenen Haushalte durch den Wasserversorger oder das zuständige Gesundheitsamt. Im Rahmen des Infektionsschutzgesetzes kann beispielsweise auch das Gesundheitsamt alle notwendigen Maßnahmen einleiten, um eine drohende Gefahr durch das verschmutzte Trinkwasser von den betroffenen Personen abzuwenden.
Direkt nach Kenntnis der Verunreinigung wird der Wasserversorger damit beginnen das verunreinigte Trinkwasser mithilfe von Chlor zu desinfizieren. Sofern die Proben keim- und bakterienfreie Ergebnisse liefern, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben. Grundsätzlich wird der Wasserversorger jegliche Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen zu können. Wie lange diese Maßnahmen im Einzelnen dauern, hängt immer von der jeweiligen Verunreinigung ab. Grundsätzlich werden die Verbraucher über alle Veränderungen informiert.
Sofern ein Abkochgebot erlassen wurde, sollte vor allem für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Darüber hinaus sollten Kaffeemaschinen nur mit Leitungswasser betrieben werden, sofern die Maschine in der Lage ist das Wasser auf mindestens 82 °C zu erhitzen.
Sollte dies nicht möglich sein, sollten auch Kaffeemaschine und Co. nur mit abgekochtem Wasser benutzt werden. Sofern kein zusätzliches Duschverbot erlassen wurde, kann das Leitungswasser zum Waschen genutzt werden. Es muss in diesem Fall aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird oder mit offenen Wunden in Berührung kommt.
In der Regel besitzen die meisten Haustiere ein sehr robustes Immunsystem, sodass mögliche Verunreinigungen im Trinkwasser keinen gesundheitlichen Schaden anrichten. Demnach können die Haustiere im Falle eines Abkochgebots auch weiter das Leitungswasser trinken.
Sofern verunreinigtes Trinkwasser aus den Leitungen kommt, haben die Verbraucher leider nicht sonderlich viele Möglichkeiten. Neben dem Abkochen kann auch auf abgepacktes Wasser zurückgegriffen werden.
Schmeckt ihr Wasser auch nicht?
Erhalten Sie mit Anmeldung für unseren Newsletter einen exklusiven Einstiegsratgeber in das Thema Wasser und Filterung - und zwar komplett kostenlos.
Zum Schutz dieser Webseite muss leider zur Benutzung des Formulars der Service von Google reCAPTCHA geladen werden.
Google reCAPTCHA Datenschutzerklärung
Sie können den Newsletter jederzeit kostenlos abbestellen. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie in unserem Impressum oder direkt im Newsletter.