Wasserschaden: Was zahlt die Versicherung?
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Wasserschaden: Was zahlt die Versicherung?

Schnell ist es passiert: Man wacht morgens auf und muss mit Entsetzen feststellen, dass das eigene Zuhause zum Schauplatz einer unerwarteten Katastrophe geworden ist. Alles steht unter Wasser. Es ist durch einen geplatzten Schlauch der Waschmaschine eingedrungen und zieht sich jetzt den Weg durch die Räume.

In diesen Momenten zwischen Entsetzen und Handlungsbedarf drängen sich brennende Fragen in den Vordergrund: Kommt meine Haushaltsversicherung für einen Wasserschaden auf? Welche Schäden sind wirklich gedeckt?

Diese Wasserschäden deckt die Versicherung

  • Wasserschaden durch Leitungswasser: Die Leitungswasserversicherung deckt in der Regel Schäden die durch einen Rohrbruch alter Leitungen, defekte Wasserrohre, auslaufende Waschmaschinen oder Geschirrspüler etc. entstehen. Wichtig ist, dass ich bei Schäden an Wasserleitungen eine Leitungswasserversicherung (Gebäudeversicherung) und bei Schäden an Möbeln etc. eine Haushaltversicherung benötige.
  • Wasserschaden durch Naturkatastrophen: Schäden durch eindringendes Hochwasser oder Kanalrückstau im Rahmen einer Überschwemmung von Grund und Boden oder in Folge von Witterungsniederschlägen sind im Rahmen einer Sturmschadenversicherung mitversichert. Die Versicherungssumme ist in solchen Fällen jedoch begrenzt. Ausgenommen sind häufig Schäden durch vorhersehbare Überschwemmungen, das Ansteigen des Grundwasserspiegels, Grundfeuchtigkeit sowie Planungs- und Baumängel.
  • Sonstige Wasserschäden: Wasseraustritt aus Aquarien, Wasserbetten oder Whirlpools wird von manchen Versicherungen gedeckt.

Welche Leistungen im Versicherungsvertrag inkludiert sind, unterscheidet sich je nach Versicherungsanbieter zum Teil erheblich. Vor Abschluss sollte daher stets die Versicherungspolizze genau gelesen werden, um festzustellen, welche Schäden gedeckt sind und welche nicht.Empfehlenswert ist es, vor Vertragsabschluss ein umfassendes Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen, um alle offenen Fragen vorab zu klären.

Grenzen der Versicherung: Diese Schäden sind möglicherweise nicht gedeckt

Wasserschaden ist nicht gleich Wasserschaden. Ob die Versicherung für den Schaden aufkommt, hängt häufig davon ab, wodurch und wo dieser entstanden ist.

  • Reparaturkosten bei Rohrbruch: Die Haushaltsversicherung kommt zwar für Schäden am Wohnungsinhalt auf, deckt aber nicht die Reparaturkosten für den Rohrbruch selbst. Dafür benötige ich eine Leitungswasserversicherung.
  • Wasserschäden am Gebäude: Häufig entstehen bei einem Wasseraustritt auch Schäden am Gebäude. Diese werden jedoch nicht von der Haushaltsversicherung gedeckt, sondern sind in der Leitungswasserversicherung (eventuell im Rahmen einer Eigenheimversicherung) inkludiert.
  • Schäden durch Dritte: Bei einem Wasserschaden, der beispielsweise durch einen Nachbar entsteht, muss die Haftpflichtversicherung des Verursachers aufkommen.
  • Grobe Fahrlässigkeit: Wenn man das Wasser unabsichtlich laufen lässt und die Wohnung verlässt, ist das grob fahrlässig. In solchen Fällen kommen manche Versicherungen nicht für den entstandenen Schaden auf. Mit gewissen Zusatzpaketen kann man sich jedoch häufig auch gegen eigenes unvorsichtiges Handeln absichern.

Was man bei einem Wasserschaden tun sollte

Bei einem Wasserschaden ist schnelles Handeln gefragt, um die Schäden so gering wie möglich zu halten und den Versicherungsanspruch richtig abzuwickeln.

  1. Wasserquelle identifizieren und stoppen: Die Ursache des Wasserschadens sollte so schnell wie möglich gefunden werden, um weiteres Austreten des Wassers zu verhindern. Das kann bedeuten, den Hauptwasserhahn abzudrehen oder ein leckendes Gerät auszuschalten.
  2. Strom abschalten: Bei größeren Wasserschäden oder wenn Wasser in die Nähe von elektrischen Geräten oder Schaltkästen gelangt ist, sollte vorsichtshalber der Strom abgeschaltet werden, um das Risiko eines elektrischen Schlages zu minimieren.
  3. Schäden dokumentieren: Mit Fotos oder Videos können die Schäden für die Versicherung dokumentiert werden.
  4. Wasser entfernen und trocknen: Schnelles Aufwischen und Trocknen / Entfeuchten kann weiteren Schaden verhindern, insbesondere Schimmelbildung.
  5. Wohnungsinhalt sichern: Möbel und andere Gegenstände aus dem betroffenen Bereich sollten schnellstmöglich entfernt werden, um weiteren Schaden zu vermeiden.
  6. Versicherung kontaktieren: Danach sollte der Wasserschaden der Versicherungsgesellschaft gemeldet werden. Diese wird weitere Anweisungen geben.
  7. Beschädigte Teile aufbewahren: Beschädigte Teile sind für eine mögliche Besichtigung durch den Versicherer aufzubewahren, bis die Schadenabwicklung abgeschlossen ist.

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