Die schlauchförmigen Stäbchenbakterien, die auch unter dem Namen Legionellen bekannt sind, gelangen insbesondere über die Atemwege in den menschlichen Körper. Dort können diese Erreger beispielsweise eine gefährliche Erkrankung namens Legionärskrankheit auslösen, die im schlimmsten Fall auch zum Tode führen kann.
Im Hinblick auf einen möglichen Legionellenbefall steht vor allem das Trinkwasser im Fokus. Denn in den meisten Fällen werden die Bakterien über das Waschen, Duschen oder Trinken von Leitungswasser aufgenommen. Darüber hinaus können sich die Parasiten auch in Klimaanlagen tummeln.
Umso wichtiger erscheint ein Legionellen Test. Doch welche gesetzlichen Vorgaben lassen sich finden, damit das Trinkwasser erst gar nicht mit den Bakterien verunreinigt wird bzw. eine Infizierung der Verbraucher ausgeschlossen ist?
Seitdem 2018 die Trinkwasserverordnung novelliert wurde, ist auch die Legionellenprüfung Pflicht. Laut den gesetzlichen Regelungen sind sowohl Vermieter wie auch Eigentümer verpflichtet, in regelmäßigen Abständen eine Legionellenprüfung des Trinkwassers durchzuführen.
Auf diese Weise soll nachhaltig die Gefahr der Bakterien eingedämmt werden. Laut diesen Legionellen-Vorschriften besteht auch bei einem positiven Befund eine gesetzliche Meldepflicht. Darüber hinaus wurden auch die durchzuführenden Maßnahmen zur Instandsetzung beim Vorhandensein der Bakterien gesetzlich geregelt.
Das Legionellenprüfung Intervall wurde auf alle drei Jahre festgelegt, sofern das Trinkwasser in einer gewerblichen, aber nicht öffentlichen Weise abgegeben wird. Für alle anderen Bereiche ist die Legionellen Untersuchungspflicht auf einmal jährlich festgelegt. Demnach müssen Wasserversorger mindestens einmal im Jahr das Trinkwasser auf diese Bakterien untersuchen. Allerdings kann das zuständige Gesundheitsamt nach TrinkwV Absatz 5 auch ein kürzeres oder längeres Intervall festlegen.
Auch Vermieter sind per Gesetz verpflichtet, regelmäßige Kontrollen des Trinkwassers durchzuführen. Darüber hinaus wird auch Privathaushalten eine eigenständige Legionellenuntersuchung empfohlen – vor allem, sofern Kleinkinder oder Babys im Haushalt leben. In diesem Fall kann auf einen speziellen Wassertest für den Heimgebrauch zurückgegriffen werden.
Vom Gesetz her zur Legionellenprüfung verpflichtet, sind unter anderem die folgenden Einrichtungen:
sowie Vermieter und Hausverwaltungen.
Sollte bei der vorgeschriebenen Überprüfung der zulässige Grenzwert von 100 KbE = Kolonie bildende Einheiten, je 100 Milliliter Trinkwasser überschritten werden, müssen zunächst umgehend die Mieter über den Legionellenbefall im Trinkwasser informiert werden. Auch gegenüber dem Gesundheitsamt besteht eine umgehende Meldepflicht. Das Gesundheitsamt entscheidet auch, je nach Grad der Verunreinigung, über die weiteren Schritte.
So kann neben der Desinfektion der gesamten Trinkwasserinstallation auch eine komplette Sanierung der Anlage nötig sein. Die einzelnen Maßnahmen sind jedoch stets vom Belastungsgrad des Wassers abhängig. Demnach kann vonseiten des Gesundheitsamts auch ein Duschverbot verhängt werden. Im Grunde genommen wird zunächst jedoch mit dem Suchen der Fehlerquelle begonnen, um den Ursprung des Legionellenbefalls zu ergründen.
Sofern der Vermieter über einen Legionellenbefall des Trinkwassers informiert, ist das Wasser weder zum Duschen noch zum Putzen zu verwenden. Da die Bakterien über die Atemwege aufgenommen werden, sollte jegliche Verwendung des Wassers vermieden werden. Zeitgleich muss der Vermieter dafür Sorge tragen, dass den Mietern unbedenkliches Trinkwasser zur Verfügung steht. Bei einer erhöhten Legionellenkonzentration im Trinkwasser sind Mieter jedoch berechtigt, eine Mietminderung zu verlangen.
Als Alternative das befallene Wasser gar nicht zu nutzen, kann ein professioneller Duschfilter mit Keimsperre dienen. Z.b. das Modell ELEMENT Nano von Alb Filter:
Mieter müssen sich grundsätzlich darauf verlassen können, dass der Vermieter den Kontrollpflichten zur Legionellenuntersuchung nachkommt und die Mieter beim Eintreten eines Befalls unverzüglich informiert. Mögliche Legionellen-Analysen können demnach beim Vermieter eingefordert werden. In der Regel werden diese jedoch beispielsweise mit der jährlichen Betriebskostenabrechnung ausgehändigt.
Darüber hinaus haben Mieter jederzeit das Recht, selbst das Wasser auf Legionellen zu überprüfen. Diese Legionellen-Analysen werden in der Regel von unabhängigen Laboren durchgeführt und bieten ein zuverlässiges Ergebnis. Sollte allerdings der durchgeführte Test ein positives Ergebnis zutage bringen, muss der Vermieter umgehend informiert werden.
Auch für Privathaushalte empfiehlt sich die jährliche Legionellenuntersuchung, um auf Nummer sicherzugehen. In diesem Fall wird eine Probe des Trinkwassers entnommen und anschließend an ein akkreditiertes Labor geschickt. Durch die Laboranalyse erhalten die Mieter Klarheit über die Qualität des zur Verfügung stehenden Trinkwassers.
Es folgen die häufigsten Fragen zum Thema Legionellen im Trinkwasser
Neben einer regelmäßigen Überprüfung des Trinkwassers sollte vor allem darauf geachtet werden, dass Wasserleitungen regelmäßig genutzt werden. Mietern ist zudem zu empfehlen, bei einer längeren Abwesenheit heißes Wasser vor dem Duschen oder Waschen erst einige Zeit laufen zu lassen. So kann das in der Leitung stehende Wasser zunächst einmal abfließen, damit die Mieter anschließend wieder sauberes Frischwasser nutzen können. Dieses lässt sich grundsätzlich immer daran erkennen, dass es kühler aus der Leitung kommt.
Die Preise für eine Untersuchung des Trinkwassers im Hinblick auf Legionellen können, je nach Labor, unterschiedlich hoch ausfallen. Dabei ist eine Preisspanne von 50 bis 200 Euro zu beobachten.
Die Legionellenuntersuchung ist eine vorgeschriebene Prüfung der Warmwasseranlage, an die sich der Vermieter halten muss. Demnach kann dieser auch die vollständigen Kosten auf die Mieter umlegen.
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