Bis 1973 war der Einbau von Bleileitungen zur Trinkwasserversorgung in Deutschland erlaubt. Vor allem in Nord- und Ostdeutschland wurden diese Leitungen verwendet und stellen heute ein Problem dar. Bleirohre können zur Verunreinigung des Trinkwassers führen, was für Sie als Verbraucher gesundheitliche Folgen haben kann.
Besonders für Ungeborene, Kleinkinder und Schwangere ist das Blei schädlich. Der folgende Artikel wird Ihnen die Eigenschaften von Blei, dessen Verbreitung, die Gefahren für Ihre Gesundheit und mögliche Gegenmaßnahmen genauer erläutern.
Das Schwermetall Blei ist ein natürlicher Bestandteil der Erdkruste. Es kommt dort jedoch nur in sehr geringer Konzentration vor, mit einer sehr beschränkten Menge an wirtschaftlich nutzbaren Vorräten. Daher ist die wichtigste Bleiquelle heutzutage das Recycling alter Bleierzeugnisse. Früher wurde Blei vermehrt in der deutschen Bauindustrie für Wasserleitungen eingesetzt, dies ist jedoch seit 1973 verboten.
Heute ist der größte Abnehmer von Blei die Autoindustrie, gefolgt von der chemischen Industrie. Beispielsweise ist Blei ein wichtiges Material zur Herstellung von Autobatterien. Zudem findet es aufgrund der hohen Dichte Verwendung als Gewicht im Tauchsport und als Schutz vor Röntgenstrahlen in der Medizintechnik.
Das natürliche Vorkommen von Blei in deutschen Böden ist sehr gering. Erhöhte Bleibelastungen im Boden haben andere Ursachen. Die durch Abgase bleibelastete Luft sinkt ab und lagert sich auf dem Boden ab. Auch Düngemittel, die in der Landwirtschaft eingesetzt werden, können mit dem Schwermetall belastet sein. Zudem sind die Böden stillgelegter Industrieanlagen und militärisch genutztes Gelände oft enorm mit Blei belastet. Regen schwemmt dieses Blei im Boden aus und transportiert es in die Gewässer und auch in das Grundwasser in tieferen Erdschichten.
Falls Sie keinen Brunnen haben, der vom Grundwasser gespeist wird, betrifft Sie bleibelastetes Grundwasser allerdings kaum, da es im Wasserwerk gereinigt wird, bevor es in Ihre Hausleitung gelangt. Jedoch können Altbauten mit Bleirohren ein Problem darstellen. Es kann sich Blei im Trinkwasser lösen und so den gesetzlich vorgeschriebenen Grenzwert überschreiten.
Seit dem 1. Dezember 2013 wurde der erlaubte Grenzwert von Blei auf 10 µg pro Liter Trinkwasser gesenkt. Dies hat zur Folge, dass Bleirohre als Trinkwasserleitungen nicht mehr erlaubt sind und ausgetauscht werden müssen. Zunächst muss festgestellt werden, ob der Grund für die Grenzwertüberschreitung die Hausanschlussleitung oder die Hausinstallation ist, da nur der Verursacher den Rohraustausch bezahlen muss.
Für die Hausanschlussleitung, die Zuleitung von der Straße zum Wasserzähler, ist das Versorgungsunternehmen zuständig. Der Hausbesitzer oder Betreiber ist jedoch in fast allen Fällen für die Hausinstallation, Rohre und Armaturen im Haus, verantwortlich.
In einer flächendeckenden Überprüfung von Stiftung Warentest wurde festgestellt, dass vor allem in Nord- und Ostdeutschland, aber auch in Bonn und Frankfurt, das Trinkwasser häufiger den gesetzlich erlaubten Bleigrenzwert überschreitet.
Schon sehr geringe Bleimengen sind ungesund. Besonders bedenklich kann dabei die weitgehend vom Menschen unbemerkte Belastung des Leitungswassers und die damit verbundene kontinuierliche Aufnahme von Blei sein.
Ein Erwachsener kann das aufgenommene Blei wieder ausscheiden oder lagert es in den Knochen ein. Durch Phasen eines vermehrten Stoffwechsels, wie beispielsweise in einer Schwangerschaft, kann das Blei in den Blutkreislauf geraten. Symptome einer chronischen Bleivergiftung können Müdigkeit, Kopfschmerzen, Bauchschmerzen, Appetitlosigkeit und Verstopfung sein. Zudem kann die Haut des Betroffenen grau-gelblich scheinen.
Sehr gefährdet sind vor allem ungeborene Kinder, Kleinkinder und Schwangere. Das Schwermetall Blei kann die Entwicklung des kindlichen Nervensystems schädigen. Schon eine relativ niedrige Bleikonzentration von 10-25 µg/l im Trinkwasser könnte somit die Blutbildung und die Intelligenzentwicklung von Ungeborenen und Säuglingen beeinträchtigen.
Seit 2013 ist nach der Trinkwasserverordnung der Transport von Leitungswasser durch Bleirohre verboten, da sonst der Grenzwert von 10 µg/l zwangsweise überschritten werden kann. Für die Einhaltung des Bleigrenzwerts im Trinkwasser ist entweder der Wasserversorger oder der Hausbesitzer verantwortlich. Entscheidend ist, wo die Gesetzesvorgabe überschritten wurde und wer somit für den gesetzlich vorgeschriebenen Rohraustausch sorgen muss.
Für die Hausanschlussleitung übernimmt das Versorgungsunternehmen, für die Hausinstallation der Hausbesitzer die Verantwortung. Falls Sie Mieter oder Hausbesitzer in Nord- oder Ostdeutschland sind, erkundigen Sie sich, wann das Haus gebaut wurde. Nur bei einer Errichtung vor 1973 können sich noch Bleirohre im Gebäude befinden. Zudem können Sie die sichtbaren Leitungen selbst kontrollieren. Bleirohre sind häufig etwas dicker, haben einen bläulichen Schimmer und lassen sich leicht mit einem Messer einritzen. Sind Sie sich unsicher, können Sie auch einen Fachmann aus der Sanitär- und Heizungsbranche hinzuziehen.
Der Test des Wassers durch ein Labor inklusive Probeentnahme ist auch möglich, muss aber selbst finanziell getragen werden. Es sind auch Bleifilter zum Aufschrauben für den Wasserhahn auf dem Markt, von diesen ist aber eher abzuraten. Ist der Filter einmal voll, kann es zu einem plötzlichen „Durchbruch“ kommen und das zuvor gefilterte Blei gelangt eventuell in erhöhter, schädlicherer Konzentration in das Wasser. Zudem ist auch ein Abkochen des Wassers nutzlos. Es tötet zwar Bakterien ab, aber der Bleigehalt bleibt unverändert.
Tipp:
Daher empfehlen wir Aktivkohle-Blockfilter zur sicheren Reduktion von Blei und anderen Schwermetallen wie Kupfer und Nickel. Deren zuverlässige Wirkungsweise ist extern geprüft.
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