Technischer Maßnahmenwert
Ein technischer Maßnahmenwert ist ein Schwellenwert, bei dessen Überschreitung die Anlage untersucht und instandgesetzt werden muss, ohne dass damit eine unmittelbare Gesundheitsgefahr festgestellt wäre.
Der Unterschied zum Grenzwert
Ein Grenzwert bewertet das Wasser: Wird er überschritten, gilt das Wasser als nicht den Anforderungen entsprechend. Ein technischer Maßnahmenwert bewertet die Anlage. Er sagt: Hier stimmt etwas mit der Installation nicht, und das muss abgestellt werden, bevor daraus ein Gesundheitsproblem wird.
Das Beispiel, an dem man es festmachen kann
Legionellen. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 koloniebildenden Einheiten je 100 Milliliter. Wird er überschritten, folgen Gefährdungsanalyse, Meldung an das Gesundheitsamt und Sanierung, etwa durch Anhebung der Warmwassertemperatur oder Beseitigung von Totleitungen. Unterhalb dieses Wertes ist das Wasser nicht legionellenfrei, sondern in einem Zustand, der technisch beherrschbar ist.
Warum das für Mieter und Eigentümer zählt
Die Pflicht zur Untersuchung trifft den Betreiber der Installation. Wer eine Warmwasser-Großanlage betreibt, also mit Speicher über 400 Litern oder mehr als 3 Litern Inhalt in einer Leitung zwischen Speicher und Entnahmestelle, hat regelmäßige Legionellenprüfungen durchzuführen.
Quellen
- Trinkwasserverordnung 2023 - technischer Maßnahmenwert Legionellen, 100 KBE/100 ml
- DVGW-Arbeitsblatt W 551 - Maßnahmen gegen Legionellen
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