Die häufigste Ursache für den Erlass eines Abkochgebotes ist Starkregen. Zu viel Regen führt nicht nur dazu, dass Bäche und Flüsse überlaufen, sondern kann auch die Trinkwasserversorgung in den jeweiligen Regionen beeinträchtigen. Nicht selten werden Seen und Flüsse zur Trinkwassergewinnung verwendet. Durch den starken Regen kann aber auch Gülle in diese gespült werden. Infolgedessen lassen sich oftmals Kolibakterien im Wasser finden, sodass dieses verunreinigt ist.
Zu starker Regen führt aber auch dazu, dass Brunnen, die zur Wassergewinnung genutzt werden, mit Bakterien und Keimen verunreinigt werden. Wird das Wasser dennoch getrunken, können sich leicht gesundheitliche Beschwerden einstellen.
Aber auch kleine Tiere in den Wasserbehältern der Wasserversorger können dazu führen, dass das Wasser verunreinigt ist. Diese gelangen oftmals über die Lüftungsanlagen in die Behälter. Bereits eine kleine Fliege kann somit die Ursache für die Verunreinigung des Trinkwassers sein und es nötig machen, dass dieses abgekocht werden muss.
1 Abkochgebot Trinkwasser: Die Ursachen
In Deutschland gelten hohe Sicherheitsanforderungen in Bezug auf das Trinkwasser. Diese sorgen dafür, dass das Wasser aus dem Wasserhahn grundsätzlich ohne Bedenken getrunken und anderweitig verwendet werden kann. Hin und wieder kann es jedoch vorkommen, dass sich eine hohe Anzahl an Bakterien und Keimen im Trinkwasser finden lässt, sodass es in einigen Regionen des Landes notwendig ist, das Wasser vor der weiteren Verwendung abzukochen.
2 Duschverbot bei verunreinigtem Trinkwasser
Sofern das Trinkwasser in einer Region verunreinigt ist, erfolgt die Informationen an die Bürger durch das zuständige Gesundheitsamt oder den Wasserversorger. In einigen Fällen werden die Bürger aber in solch einem Fall nicht nur aufgefordert das Trinkwasser abzukochen, sondern es wird auch zeitgleich ein Duschverbot verhängt. Denn auch beim Duschen können mögliche Keime oder Bakterien in den Körper gelangen und so gesundheitliche Beschwerden wie Übelkeit, Erbrechen etc. auslösen.
Darüber hinaus dürfen vor allem auch offene Wunden nicht mit verunreinigtem Wasser in Berührung kommen. Andernfalls könnten Bakterien und Keime in die Blutbahn der Wunde gelangen und eine Infektion auslösen.
Sofern das Trinkwasser vom Wasserversorger wieder gereinigt wurde, werden auch Abkochgebot und Duschverbot aufgehoben. Auch in diesem Fall werden die Bürger wieder informiert.
Wichtig für die Einordnung: Ein zusätzliches Duschverbot ist die Ausnahme, nicht die Regel. In den meisten Fällen reicht ein Abkochgebot aus, während normales Duschen und Händewaschen mit intakter Haut weiterhin unbedenklich bleibt. Nur wenn das Gesundheitsamt aufgrund einer besonders hohen Keimbelastung ausdrücklich zusätzlich vor dem Duschen warnt, sollte auch darauf verzichtet oder zumindest das Verschlucken von Wasser sowie der Kontakt mit offenen Wunden vermieden werden.
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Was bringt das Abkochen des Wassers?
Verunreinigtes Trinkwasser kann nicht nur gesundheitliche Beschwerden verursachen, sondern ist vor allem für Säuglinge, Kleinkinder und Menschen mit einem schwachen Immunsystem sehr gefährlich. Demnach ist es unerlässlich sich an das Abkochgebot zu halten und auch auf die tägliche Dusche zu verzichten. Sofern verunreinigtes Wasser richtig abgekocht wird, können alle enthaltenen Keime und Bakterien abgetötet werden, sodass das Wasser anschließend wieder verwendet und auch getrunken werden kann.
3 Häufige Fragen zum Thema
Nachfolgend haben wir noch ein paar regelmäßige Fragen und Antwort zu Abkochgebot und Duschverbot zusammengestellt:
Wie lange sollte das Wasser bei einem Abkochgebot für Trinkwasser gekocht werden?
Damit wirklich alle Keime und Bakterien abgetötet werden, sollte das Wasser (im Falle einer Verunreinigung) mindestens drei Minuten sprudelnd abgekocht werden. Anschließend muss das Wasser abkühlen und kann dann wieder genutzt werden.
Welche Behörden erlassen das Abkochgebot?
Im Falle einer Verunreinigung des Trinkwassers erfolgt direkt eine Benachrichtigung an die betroffenen Haushalte durch den Wasserversorger oder das zuständige Gesundheitsamt.
Rechtliche Grundlage ist in erster Linie die Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Werden Grenzwerte nicht eingehalten oder besteht der Verdacht einer mikrobiellen Verunreinigung, kann das Gesundheitsamt nach §§ 61 und 63 TrinkwV die notwendigen Maßnahmen anordnen – etwa Auflagen für den Weiterbetrieb wie ein Abkochgebot, eine Desinfektion des Trinkwassers oder im Ernstfall die Unterbrechung der Versorgung.
Bei einer akuten Gesundheitsgefahr kann ergänzend auch das Infektionsschutzgesetz herangezogen werden.
Wie lange gilt das Abkochgebot?
Direkt nach Kenntnis der Verunreinigung wird der Wasserversorger damit beginnen das verunreinigte Trinkwasser mithilfe von Chlor zu desinfizieren. Sofern die Proben keim- und bakterienfreie Ergebnisse liefern, wird das Abkochgebot wieder aufgehoben. Grundsätzlich wird der Wasserversorger jegliche Maßnahmen ergreifen, um den Verbrauchern wieder Wasser in Trinkwasserqualität zur Verfügung stellen zu können. Wie lange diese Maßnahmen im Einzelnen dauern, hängt immer von der jeweiligen Verunreinigung ab. Grundsätzlich werden die Verbraucher über alle Veränderungen informiert.
Muss das Wasser für alle Zwecke abgekocht werden?
Sofern ein Abkochgebot erlassen wurde, sollte vor allem für die Zubereitung von Speisen ausschließlich abgekochtes Wasser verwendet werden. Darüber hinaus sollten Kaffeemaschinen nur mit Leitungswasser betrieben werden, sofern die Maschine laut Herstellerangaben in der Lage ist, das Wasser auf mindestens 82 °C zu erhitzen – im Zweifel lohnt ein Blick in die Bedienungsanleitung oder eine Nachfrage beim Hersteller.
Sollte dies nicht möglich sein, sollten auch Kaffeemaschine und Co. nur mit abgekochtem Wasser benutzt werden. Sofern kein zusätzliches Duschverbot erlassen wurde, kann das Leitungswasser zum Waschen genutzt werden. Es muss in diesem Fall aber darauf geachtet werden, dass das Wasser nicht verschluckt wird oder mit offenen Wunden in Berührung kommt.
Können Haustiere bei einem Abkochgebot das Leitungswasser trinken?
In der Regel besitzen die meisten Haustiere ein sehr robustes Immunsystem, sodass mögliche Verunreinigungen im Trinkwasser keinen gesundheitlichen Schaden anrichten. Demnach können die Haustiere im Falle eines Abkochgebots auch weiter das Leitungswasser trinken.
Können Waschmaschine, Geschirrspüler und andere Haushaltsgeräte trotz Abkochgebot genutzt werden?
Bei den meisten Haushaltsgeräten ist die Betriebstemperatur bereits hoch genug, um Keime zuverlässig abzutöten, sodass kein zusätzliches Abkochen nötig ist:
| Gerät | Nutzung bei Abkochgebot |
|---|---|
| Waschmaschine | Unbedenklich ab ca. 40 °C Waschtemperatur |
| Geschirrspüler | Unbedenklich ab ca. 60 °C Spültemperatur |
| Kaffeemaschine / Wasserkocher | Nur unbedenklich, wenn laut Hersteller mindestens 82 °C erreicht werden (siehe oben) |
Diese Temperaturangaben entsprechen den Hinweisen der Gesundheitsämter zu Abkochanordnungen; im Zweifel hilft ein Blick in die Bedienungsanleitung des jeweiligen Geräts oder eine kurze Rückfrage beim Hersteller.
Welche Alternativen zum abgekochten Wasser gibt es?
Sofern verunreinigtes Trinkwasser aus den Leitungen kommt, haben die Verbraucher leider nicht sonderlich viele Möglichkeiten. Neben dem Abkochen von Trinkwasser kann auch ein professioneller Wasserfilter oder die Nutzung von abgefülltem Wasser zurückgegriffen werden. Mit unserem Wasserfilter-Konfigurator finden Sie schnell das passende Modell für Ihren Haushalt.
4 Fazit
Ein Abkochgebot wird meist durch Starkregen ausgelöst, der Gülle oder Keime in die Trinkwassergewinnung spült. In den meisten Fällen reicht das Abkochen aus – ein zusätzliches Duschverbot bleibt die Ausnahme. Mindestens drei Minuten sprudelndes Abkochen tötet Keime zuverlässig ab.
Starkregen spült Gülle oder Keime in Seen, Flüsse oder Brunnen zur Trinkwassergewinnung.
Nur die Ausnahme bei besonders hoher Keimbelastung, zusätzlich zum Abkochgebot.
Mindestens drei Minuten sprudelnd abkochen oder ein professioneller Wasserfilter.
Quellen
- Stadtwerke Wadern - FAQ zu Grenzwertüberschreitungen im Trinkwasser
- Umweltbundesamt (UBA) - Empfehlung zu coliformen Bakterien – Bewertung und Vorgehen bei Nachweis im Trinkwasser
- Gesetze im Internet (BMJ) - Trinkwasserverordnung (TrinkwV), § 63 – Anordnungen des Gesundheitsamts zur Gefahrenabwehr bei Nichteinhaltung von Grenzwerten
- Gesundheitsamt Kreis Lippe - Was beachten beim Abkochgebot?

