Wasser ist für uns lebensnotwendig, doch im Wasser können sich auch Inhaltsstoffe befinden, die sich negativ auf unsere Gesundheit auswirken. In geringen Konzentrationen sind diese Stoffe jedoch meist ungefährlich. Aus dem Grund sind bestimmte Grenzwerte notwendig, um einwandfreies Trinkwasser zu gewährleisten. Doch was sind das für Grenzwerte und reichen die Grenzwerte aus, um uns vor gesundheitlichen Risiken zu schützen?
In Deutschland gibt es eine Reihe an Trinkwassergrenzwerten, um dafür zu sorgen, dass das Leitungswasser gesundheitlich unbedenklich ist. Die Grenzwerte sind in der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) aufgelistet, die regelmäßig aktualisiert wird.
Ziel ist es, ein reines und genusstaugliches Trinkwasser zur Verfügung zu stellen. Die letzte Erneuerung hat im Jahre 2011 stattgefunden, Die Trinkwasserverordnung ist in unterschiedliche Rubriken gegliedert, wie die chemischen Anforderungen, die mikrobiologischen Anforderungen und die radiologischen Anforderungen [3].
Durch den Menschen selbst und diverse Umwelteinflüsse gibt es chemische Substanzen im Wasserkreislauf deren Konzentration so gering wie möglich gehalten werden muss. Gelangen diese Stoffe in das Leitungswasser können sie auf den Menschen stark negative Auswirkungen haben. z.B.:
In der Anlage 2 Teil I der TrinkwV (zu § 6 Abs. 2) sind die chemischen Parameter genannt, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht.
Lfd. Nr. | Chemische Parameter Teil I | Grenzwert [mg/l] |
---|---|---|
1 | Acrylamid | 0,0001 |
2 | Benzol | 0,001 |
3 | Bor | 1 |
4 | Bromat | 0,01 |
5 | Chrom | 0,05 |
6 | Cyanid | 0,05 |
7 | 1,2-Dichlorethan | 0,003 |
8 | Fluorid | 1,5 |
9 | Nitrat | 50 |
10 | Pflanzenschutzmittel u. Biozidprodukte | 0,0001 |
11 | Pflanzenschutzmittel u. Biozidprodukte ges. | 0,0005 |
12 | Quecksilber | 0,001 |
13 | Selen | 0,01 |
14 | Tetrachlorethen u. Trichlorethen | 0,01 |
In der Anlage 2 Teil II der TrinkwV (zu § 6 Abs. 2) sind die chemischen Parameter genannt, deren Konzentration sich im Verteilungsnetz einschließlich der Hausinstallation in der Regel nicht mehr erhöht.
Lfd. Nr. | Chemische Parameter Teil II | Grenzwert [mg/l] |
---|---|---|
1 | Antimon | 0,005 |
2 | Arsen | 0,01 |
3 | Benzo-(a)-pyren | 0,00001 |
4 | Blei | 0,01 |
5 | Cadmium | 0,005 |
6 | Epichlorhydrin | 0,0001 |
7 | Kupfer | 2 |
8 | Nickel | 0,02 |
9 | Nitrit | 0,5 |
10 | Polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe | 0,0001 |
11 | Trihalogenmethane | 0,05 |
12 | Vinylchlorid | 0,0005 |
Des Weiteren gibt es Grenzwerte für mikrobiologische Anforderungen. Dazu zählt, dass Keime eine bestimmte Konzentration nicht überschreiten dürfen, um eine Schädigung unserer Gesundheit auszuschließen. E.coli Bakterien und coliforme Keime haben zum Beispiel einen Grenzwert von 0, um Darm-Infekte zu vermeiden.
Legionellen haben einen Grenzwert von 100 koloniebildenden Einheiten auf 100 ml, da sonst die gefährliche Legionärskrankheit ausgelöst werden kann [3]. Radiologische Anforderungen beziehen sich auf die Verstrahlung des Wassers. Deutschland hat beispielsweise als einziges Land in der EU einen Grenzwert für Uran eingeführt. Dieser liegt bei 0,1 Mikrogramm pro Liter [7].
In der Anlage 1 Teil I der TrinkwV (zu § 5 Abs. 2 und 3) sind mikrobiologische Parameter genannt, deren Grenzwerte eingehalten werden müssen.
Lfd. Nr. | Mikrobiologische Parameter (Anlage 1 Teil I) | Grenzwert |
---|---|---|
1 | Escherichia coli (E. coli) in 100 ml | 0 |
2 | Enterokokken in 100 ml | 0 |
3 | Coliforme Bakterien in 100 ml | 0 |
In der Anlage 3 der TrinkwV (zu § 7) sind die Indikatorparameter genannt, deren Grenzwerte und Anforderungen eingehalten werden müssen.
Lfd. Nr. | Indikatorparameter | Einheit | Grenzwert/ Anforderung |
---|---|---|---|
1 | Aluminium | mg/l | 0,2 |
2 | Ammonium | mg/l | 0,5 |
3 | Chlorid | mg/l | 250 |
5 | Eisen | mg/l | 0,2 |
6 | Färbung (spektr. Absorptionskoeff. (Hg 436 nm) | m-1 | 0,5 |
7 | Geruchsschwellenwert | 2 bei 12°C 3 bei 25°C |
|
8 | Geschmack | ohne anormale Veränderung | |
11 | Elektrische Leitfähigkeit | µS/cm | 2500 bei 20°C |
12 | Mangan | mg/l | 0,05 |
13 | Natrium | mg/l | 200 |
14 | Organisch gebundener Kohlenstoff (TOC) | mg/l | ohne anormale Veränderung |
15 | Oxidierbarkeit | mg/l O² | 5 |
16 | Sulfat | mg/l | 240 |
17 | Trübung | NTU | 1 |
18 | Wasserstoff-Ionen-Konzentration | pH-Einheiten | ≥ 6,5 und ≤ 9,5 |
19 | Tritium | Bq/l | 100 |
20 | Gesamtrichtdosis | mSv/Jahr | 0,1 |
Uran-268 | Uran | µg/l | 10 |
Die Trinkwassergrenzwerte gelten nicht für Mineralwasser. Für Mineralwasser gibt es einige gesonderte Grenzwerte, da es der Mineral- und Tafelwasserverordnung unterliegt und amtlich anerkannt sein muss. Es wird aus größeren Tiefen unterirdischer Wasservorkommen gewonnen und gilt daher als besser vor Verunreinigungen geschützt.
Die Trinkwasserverordnung gerät immer wieder in die Kritik. Zum einen sehen Wasserversorgungsgesellschaften eine überzogene Untersuchungspflicht. Zum anderen sehen Verbraucher ein Problem bei zu wenigen Kontrollen und fehlenden Grenzwerten.
Neben Chemikalien, Keimen und Bakterien kommen auch immer mehr Rückstände von Arzneimitteln in das Wasser und verschlechtern somit die Trinkwasserqualität. Bis 2011 hat das Umweltbundesamt bereits 23 Wirkstoffe im Trinkwasser entdeckt – von Antibiotika über Schmerzmittel bis hin zu Hormonen der Antibabypille.
In Seen und Flüssen liegt die Zahl der Wirkstoffe bereits im dreistelligen Bereich und Wissenschaftler gehen davon aus, dass dies nur die Spitze des Eisberges ist. Arzneimittel werden im Körper nicht vollständig abgebaut, dann aber ausgeschieden und gelangen so in die Klärwerke, wo sie nicht ausreichend gefiltert werden.
Bedenklich:
Da man sich über die Konsequenzen von Arzneimitteln im Trinkwasser nicht einig ist, gibt es bisweilen keinen Grenzwert für diese Stoffe [2].
Neben Arzneimittelwirkstoffen im Trinkwasser gibt es auch für andere Stoffe keinen Grenzwert, obwohl diese eine Gefahr für unsere Gesundheit darstellen können. Radon ist ein Beispiel hierfür [7].
Kontrolliert werden die Grenzwerte der Trinkwasserverordnung durch das jeweils zuständige Gesundheitsamt. Dies legt die Häufigkeit der Überprüfung von einzelnen Werten fest [8].
Die Wasserwerke sind nur für die Qualität des zentral aufbereiteten Wassers verantwortlich und dies auch nur für regulierte Grenzwerte und Vorgaben. Bei Überschreiten bestimmten Werte wird das Gesundheitsamt informiert und Maßnahmen beschlossen. Trotzdem bleiben Grenzwerte nur Grenzwerte und viele Schadstoffe sind somit trotzdem im Wasser. Auch der Umstand fehlender Grenzwerte hinterlässt Ungewissheit.
Zusätzlich finden viele Verunreinigungen des Trinkwassers ihren Ursprung ganze normal im häuslichen Wassersystem. Veraltete Rohre aus verzinktem Blei, tote Stränge und alte Dichtungen können die Trinkwasserqualität zusätzlich erheblich verschlechtern. Hier finden keine regelmäßigen Kontrollen mehr statt.
Es heißt zwar immer das deutsche Trinkwasser gilt als das am besten kontrollierte Lebensmittel hierzulande, diese Aussage hat aber leider keine Aussagekraft darüber wie gut ihr Leitungswasser tatsächlich ist. Spuren von Pflanzenschutzmittel oder Medikamenten haben im Trinkwasser nichts verloren. Hier sollten unsere Behörden aktiv werden und nicht wie so oft warten bis etwas passiert.
Sie können sich aber selbst helfen! Um nicht regulierte und auf dem Weg zu ihrem Hahn ins Wasser gelangende Schadstoffe zu entnehmen, empfiehlt es sich auf eine professionelle Wasserfilteranlage, zurückzugreifen. Auch der einfache Griff zu Flaschenwasser ist ökologisch gesehen eine fragwürdige Alternative.
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