In Deutschland gelten für die Qualität des Trinkwassers strenge Normen. Nach der Aufbereitung im Wasserwerk wird untersucht, ob die in der Trinkwasserverordnung vorgeschriebenen Grenzwerte eingehalten sind. Diese Grenzwerte sind Höchstkonzentrationen für mikrobiologische und chemische Verunreinigungen des Wassers.
Dabei handelt es sich um Erfahrungswerte. Das heißt, Fachleute sind der Meinung, dass die Gesundheit des Verbrauchers nicht gefährdet wird, wenn die Konzentration potentiell gefährlicher Verunreinigungen unterhalb dieses Grenzwertes liegt. Diese Situation empfinden viele Verbraucher als unzureichend. Sie weisen – unserer Meinung nach zu Recht – darauf hin, dass Synergieeffekte in der Trinkwasserverordnung nicht berücksichtigt werden und dass die Zahl der zu analysierende Stoffe unzureichend ist.
Da eine Ausweitung der Analysen zu aufwendig wäre, ist in absehbarer Zeit keine Änderung der gesetzlichen Vorschriften zu erwarten. Darum sollten Sie jetzt aktiv werden und Ihr Trinkwasser selbst filtern, um keine unerwünschten Stoffe aufzunehmen.